Rahmenbedingungen geben der Therapie eine Struktur und dem Patienten mehr Halt
Mitarbeit
Klientinnen und Klienten können nur Verbesserungen Ihrer Beschwerden erfahren, wenn sie innerhalb und außerhalb der Therapiestunden mitarbeiten, z.B. in Form von Aufzeichnungen, eigenen Überlegungen und Aktivitäten. Um erfolgreich zu sein, ist es notwendig, dass sie sich außerhalb der Therapiestunden Zeit für sich einräumen.
Dauer einer Therapiestunde und Behandlungsabstände
Die Psychotherapiesitzungen der Einzeltherapie dauern in der Regel 50 Minuten (einschließlich Vor- und Nachbereitung) und finden zu gemeinsam vereinbarten Terminen statt. In der Regel vereinbaren wir die Sitzungen an einem festen Wochentag zu einer festen Uhrzeit.
Zu Beginn der Therapie ist es sinnvoll, einen oder sogar zwei Termine pro Woche wahrzunehmen. Bei einer fortgeschrittenen Behandlung kann dann in einem zweiwöchigen Rhythmus, zum Ende der Behandlung Termine im Abstand von 3 oder 4 Wochen angezeigt sein. Ausnahmen bilden hiervon „Doppelstunden“ mit 100 Minuten und „Halbe Stunden“ mit 25 Minuten).
Beendigung der Therapie
Das Ende einer Psychotherapie wird gemeinsam mit dem Patienten geplant und vorbereitet. Eine vorzeitige Beendigung der Psychotherapie ist möglich, wenn das gewünschte Behandlungsziel erreicht ist, wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht, wenn das Therapieziel nicht erreicht werden kann oder wenn der Patient nicht ausreichend mitarbeitet. In diesen Fällen bitte ich meine Patienten um ein abschließendes Gespräch um die Gründe für das vorzeitige Ende besprechen zu können.
Schweigepflicht
Therapeuten und deren Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht und gehen vertraulich mit Informationen um, die wir im Rahmen psychotherapeutischer Behandlungen erfahren. Die Schweigepflicht besteht auch gegenüber Institutionen, Krankenkassen und anderen Ärzten. Nur mit ihrer ausdrücklichen Genehmigung werden wir ihre Daten weitergeben.
Wir Therapeuten sind zur Dokumentation verpflichtet. Diese Dokumente bewahren wir nicht in der allgemeinen Praxissoftware auf (hier stehen nur die Patienten- und Behandlungsdaten), sondern in einem separaten Ordner, der nur dem Therapeuten zur Verfügung steht.
Es kann erforderlich sein, dass der Therapeut die körperliche und psychische Befundlage mit dem behandelnden Arzt besprechen möchte. Hierzu werden wir vorher Ihr ausdrückliches Einverständnis vorher einholen.
Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung werden einzelne Sitzungen mit Kollegen oder Supervisoren besprochen. Dies dient unter anderem auch dazu, die Therapie optimal zu gestalten. Zu diesem Zweck werden, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, einzelne Sitzungen mit Video dokumentiert.
Verbindlichkeit der Terminabsprachen (Terminabsagen)
In meiner Bestellpraxis reserviere ich für Sie einen festen Termin, wenn möglich an einem festen Wochentag zu einer festen Uhrzeit. Für die Therapie ist es wichtig, dass die Therapiestunde pünktlich begonnen und auch pünktlich beendet wird. Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu vergeben werden.
Der Psychotherapeut und Patient vereinbaren für die therapeutischen Sitzungen einvernehmlich und verbindlich Termine. Der Patient verpflichtet sich, die Termine pünktlich wahrzunehmen und der Therapeut verpflichtet sich, die vereinbarten Termine für die Behandlung freizuhalten.
Für den Fall, dass reservierte Termine nicht wahrgenommen werden, ist der Patient nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, (§ 615 BGB, sog. Annahmeverzug) verpflichtet, dem Therapeuten die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen.
Sollten Sie einmal verhindert sein, so bitte ich Sie, mir dies so früh wie möglich mitzuteilen. Grundsätzlich gilt auch bei Krankheit, dass ich Ihnen bei kurzfristigen Absagen – weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin – diese Therapiestunde persönlich zu 2/3 des normalen Honorars als Ausfallhonorar in Rechnung stelle, wenn ich den Termin nicht anderweitig kurzfristig vergeben kann.
Wie wird die Psychotherapie finanziert?
In der ambulanten Versorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine psychoanalytische Therapie, eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder eine Verhaltenstherapie.
Gesetzliche Krankenkasse
Nach den Psychotherapie-Richtlinien des Jahres 1998 wird eine Psychotherapie in der Einzeltherapie als Kassenleistung genehmigt, wenn eine seelische Störung vorliegt und wenn die Psychotherapie der Heilung oder Besserung dienen soll.
Probatorische Sitzungen dienen dazu festzustellen, ob eine Erkrankung vorliegt, deren Therapie durch die gesetzliche Krankenkasse bezahlt wird.
Ist dies der Fall, stellt der Patient bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme (wir helfen Ihnen dabei).
Die Psychotherapeuten sind angehalten, zur Bewilligung einer Psychotherapie einen ausführlichen Bericht zu verfassen, in dem sie die seelische Störung beschreiben, erklären und einen Behandlungsplan erstellen. Dieser anonymisierte Bericht geht in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit Ihren Antragsformularen an die Krankenkasse, die den Bericht ohne ihn zu lesen an einen unabhängigen externen Gutachter weiterleitet. Der Gutachter entscheidet darüber, ob eine, von den Krankenkassen akzeptierte, behandlungsbedürftige, seelische Störung vorliegt und eine Psychotherapie angebracht ist, und ob das geeignete Verfahren gewählt worden ist, und spricht dann eine Empfehlung zur Finanzierung für die Krankenkasse aus.
Auf Grund dieser Empfehlung wird die Kostenübernahme zur Psychotherapie von der Krankenkasse bewilligt oder abgelehnt.
Wird die Therapie genehmigt, rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab. Dazu benötige ich Ihre Versichertenchipkarte (und evtl. eine Überweisung) zum Anfang des Quartals. Liegen die notwendigen Voraussetzungen nicht vor, werden Ihnen die Sitzungen in Rechnung gestellt.
Private Krankenkasse
Sind Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert, sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung und/oder Beihilfestelle erkundigen, wie die Kostenübernahme geregelt wird. Die Kostenübernahme ist von Ihrem Vertrag mit Ihrer Krankenkasse abhängig. Die Vertragswerke können sich je nach Krankenkasse und Jahr des Vertragsabschlusses stark voneinander unterscheiden. Nicht jede Versicherung übernimmt die Kosten vollständig, so dass eventuell Zuzahlungen notwendig sind.
Mein Honorar richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Ziffer 861.
Die Bedingungen und Formalitäten der Privaten Krankenkassen sind manchmal sehr undurchsichtig – lassen Sie sich davon nicht abschrecken.
Wir haben viel Erfahrung mit den Privaten Krankenversicherern und gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und dem Kontakt mit Ihrer privaten Krankenkasse.
Zusätzlich haben wir für Sie Checklisten zusammengestellt, die wir Ihnen gerne aushändigen.
Selbstzahler
Möchten Sie die Behandlung nicht über die Krankenkasse abrechnen oder wählen Sie ein Verfahren, welches nicht von Ihrer Krankenkasse unterstützt wird, richtet sich mein Honorar nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Ziffer 861.
Aufklärung und Information
Patienten haben das Recht, alle Auskünfte über die Art und den Umfang der Behandlung sowie über die Rahmenbedingungen zu erhalten, (z.B. die Häufigkeit der Sitzungen, die Honorierung, die Regelung für die Absage von Sitzungen bei Urlaub oder Verhinderung usw.).
Psychotherapeuten sind dazu verpflichtet, Verhaltensstörungen und Leidenszustände sorgfältig abzuklären und Aufzeichnungen zu führen (Beginn und Beendigung der Behandlung, Zeitpunkt und Dauer der einzelnen Sitzungen, auffällige ärztliche oder klinisch-psychologische Befunde, etwaige Konsultationen von Berufskollegen).
Wenn Psychotherapeuten von der Behandlung zurücktreten wollen, müssen Patienten davon so zeitgerecht wie möglich informiert werden, dass diese die Psychotherapie möglichst ohne Unterbrechung bei einer anderen Psychotherapeutin bzw. einem anderen Psychotherapeuten fortsetzen können.
Falls Sie noch Fragen haben, beantworte ich Ihnen diese gerne. Schreiben Sie doch einfach eine e-mail: kuepper@praxis-kuepper.de