Den „richtigen“ Therapeuten für eine Beratung oder Therapie zu finden, ist nicht leicht.
Die meisten Paare waren noch nie bei einer Paartherapie und haben somit keine Erfahrungswerte. Und wer sich gerade in einer Krise befindet, hat auch selten die Möglichkeit, mehrere Paartherapeuten auszuprobieren.
Hier ein paar Hinweise:
Klären Sie vorab, welche Qualifikationen der Therapeut besitzt, welche Ausbildung er durchlaufen hat. Achten Sie bei den Qualifikationen auf eine gute Ausbildung an einem anerkannten Institut. Häufig ist dieses in einem Dachverband organisiert, der Mindeststandard festlegt und die Qualität überprüft.
Sehen Sie sich den Internetauftritt an. Hier finden Sie wesentliche Informationen. Lesen Sie genau: Es reicht zum Beispiel nicht, wenn ein Therapeut „Psychologie studiert“ hat. Er sollte dieses Studium auch erfolgreich beendet und eine Therapiezulassung erworben haben. Ein Studium zeichnet nicht grundsätzlich einen guten Therapeuten aus. Viele mir persönlich bekannte Heilpraktiker sind augezeichnete Therapeuten, weil sie sich an renommierten Instituten haben ausbilden lassen und eine ausgezeichnete persönliche Qualifikation mitbringen.
Überlegen Sie, ob das Geschlecht des Therapeuten für die Paartherapie eine Rolle spielt. Wenn Sie eine weibliche Therapeutin zusätzlich haben möchten oder eine weibliche Therapeutin suchen, kann ich gerne weiterhelfen.
Das erste Gespräch
Haben Sie sich einen Therapeuten ausgesucht, erhalten Sie im ersten Gespräch wichtige Informationen:
Als erstes sollten Sie ein gutes Gefühl haben – Sympathie – der wichtigste Faktor. Denn wer kann sich schon öffnen, wenn man sich bei einem Paartherapeuten unwohl fühlt.
Gute und seriöse Therapeuten bieten ein unverbindliches Vorgespräch an. Das dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und zu klären, ob das Angebot zu Ihnen passt. Für den Therapeuten ist es wichtig, um zu entscheiden, ob er mit dem Ihnen arbeiten möchte. In diesem Gespräch sollte es auch um die Rahmenbedingungen (Termine, notwendige Vereinbarungen, Kosten) gehen.
Seien Sie mutig! Stellen Sie alle Fragen und klären Sie für sich, ob die Chemie stimmt. Jeder gut ausgebildete Therapeut wird dies verstehen und Sie gerne unterstützen.
Rahmenbedingungen:
Mitarbeit
Paare können nur Verbesserungen Ihrer Beschwerden erfahren, wenn sie innerhalb und außerhalb der Therapiestunden mitarbeiten, z.B. in Form von Aufzeichnungen, eigenen Überlegungen und Aktivitäten. Um erfolgreich zu sein, ist es notwendig, dass sie sich außerhalb der Therapiestunden Zeit für sich einräumen. Es stellt eine Wertschätzung für jeden Partner dar, wenn man sich selbst bemüht, eine Lösung zu finden. Das wird auch Ihren Partner motivieren.
Dauer einer Therapiestunde und Behandlungsabstände
In der Paartherapie ist es sinnvoll, sich genügend Zeit zu nehmen, damit beide sich ausreichend einbringen können. Ich plane ein Zeitfenster von 2 Stunden ein, davon sind in der Regel 90 Minuten gemeinsame Zeit mit Ihnen (einschließlich Vor- und Nachbereitung). Die Abstände zwischen den Therapien haben sich mit 2-6 Wochen als günstig erwiesen. Kurze Intervalle sind sinnvoll, wenn zum Beispiel Übungen besprochen werden oder eine Krise droht. Längere Intervalle sind gut, wenn Veränderungen langfristig stabilisiert werden sollen.
Beendigung der Therapie
Das Ende einer Psychotherapie wird gemeinsam mit dem Paar geplant und vorbereitet. Eine vorzeitige Beendigung der Psychotherapie ist möglich, wenn das gewünschte Behandlungsziel erreicht ist oder wenn das Paar dies ausdrücklich wünscht oder wenn ein Partner aussteigt. In diesen Fällen bitte ich meine Patienten um ein abschließendes Gespräch um die Gründe für das vorzeitige Ende besprechen zu können.
Schweigepflicht
Therapeuten und deren Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht und gehen vertraulich mit Informationen um, die wir im Rahmen psychotherapeutischer Behandlungen erfahren. Die Schweigepflicht besteht auch gegenüber Institutionen, Krankenkassen und anderen Ärzten. Nur mit ihrer ausdrücklichen Genehmigung werden wir ihre Daten weitergeben.
Wir Therapeuten sind zur Dokumentation verpflichtet. Diese Dokumente bewahren wir nicht in der allgemeinen Praxissoftware auf (hier stehen nur die Patienten- und Behandlungsdaten), sondern in einem separaten Ordner, der nur dem Therapeuten zur Verfügung steht.
Es kann erforderlich sein, dass der Therapeut die körperliche und psychische Befundlage mit dem behandelnden Arzt besprechen möchte. Hierzu werden wir vorher Ihr ausdrückliches Einverständnis vorher einholen.
Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung werden einzelne Sitzungen mit Kollegen oder Supervisoren besprochen. Dies dient unter anderem auch dazu, die Therapie optimal zu gestalten und die hohe Qualität zu halten. Die Kollegen kennen Sie nicht und die Gespräche werden anonymisiert.
Falls ich es sinnvoll finde, Therapien per Video zu dokumentieren werde ich vorher Ihr Einverständnis einholen.
Verbindlichkeit der Terminabsprachen (Terminabsagen)
In meiner Bestellpraxis reserviere ich für Sie einen festen Termin, wenn möglich an einem festen Wochentag zu einer festen Uhrzeit. Für die Therapie ist es wichtig, dass die Therapiestunde pünktlich begonnen und auch pünktlich beendet wird. Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu vergeben werden.
Der Psychotherapeut und das Paar vereinbaren für die therapeutischen Sitzungen einvernehmlich und verbindlich Termine. Das Paar verpflichtet sich, die Termine pünktlich wahrzunehmen und der Therapeut verpflichtet sich, die vereinbarten Termine für die Behandlung freizuhalten.
Für den Fall, dass reservierte Termine nicht wahrgenommen werden, ist das Paar nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, (§ 615 BGB, sog. Annahmeverzug) verpflichtet, dem Therapeuten die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen.
Sollten Sie einmal verhindert sein, so bitte ich Sie, mir dies so früh wie möglich mitzuteilen. Grundsätzlich gilt auch bei Krankheit, dass ich Ihnen bei kurzfristigen Absagen – weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin – diese Therapiestunde persönlich zu 2/3 des normalen Honorars als Ausfallhonorar in Rechnung stelle, wenn ich den Termin nicht anderweitig kurzfristig vergeben kann.
Wie wird die Paartherapie finanziert?
In der ambulanten Versorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen leider nicht die Kosten für eine Paartherapie.
Alle Patienten sind dann Selbstzahler.
Private Krankenkasse
Auch die Privaten Krankenkassen haben die Paartherapie in der Regel nicht im Leistungskatalog. Trotzdem sollten Sie versuchen, eine Kostenübernahme vor Beginn der Therapie anzustreben.
Mein Honorar richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Ziffer 861 (pro 45 Minuten 92,50€)
Die Bedingungen und Formalitäten der Privaten Krankenkassen sind manchmal sehr undurchsichtig – lassen Sie sich davon nicht abschrecken.
Wir haben viel Erfahrung mit den Privaten Krankenversicherern und gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und dem Kontakt mit Ihrer privaten Krankenkasse.
Zusätzlich haben wir für Sie Checklisten zusammengestellt, die wir Ihnen gerne aushändigen.
Selbstzahler
In der Regel trägt das Paar die Kosten selbst. Es ist deshalb gut, wenn die Zeitabstände auch auf Ihre finanziellen Möglichkeiten abgestimmt sind und Sie gut mitarbeiten.
In Verfahren, welches nicht von Ihrer Krankenkasse unterstützt wird, richtet sich mein Honorar nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), für Psychotherapien die Ziffer 861 mit dem regulären Steigerungsfaktor 2,3 für 45 Minuten. (In der Paartherapie für 90 Minuten entsprechend der doppelte Honorarsatz).
Aufklärung und Information
Patienten haben das Recht, alle Auskünfte über die Art und den Umfang der Behandlung sowie über die Rahmenbedingungen zu erhalten, (z.B. die Häufigkeit der Sitzungen, die Honorierung, die Regelung für die Absage von Sitzungen bei Urlaub oder Verhinderung usw.).
Psychotherapeuten sind dazu verpflichtet, Verhaltensstörungen und Leidenszustände sorgfältig abzuklären und Aufzeichnungen zu führen (Beginn und Beendigung der Behandlung, Zeitpunkt und Dauer der einzelnen Sitzungen, auffällige ärztliche oder klinisch-psychologische Befunde, etwaige Konsultationen von Berufskollegen).
Wenn Psychotherapeuten von der Behandlung zurücktreten wollen, müssen Patienten davon so zeitgerecht wie möglich informiert werden, dass diese die Psychotherapie möglichst ohne Unterbrechung bei einer anderen Psychotherapeutin bzw. einem anderen Psychotherapeuten fortsetzen können.
Falls Sie noch Fragen haben, beantworte ich Ihnen diese gerne. Schreiben Sie doch einfach eine e-mail: kuepper@praxis-kuepper.de